4. Das Rechtsamt führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Ferner holte es bei der Abteilung Immissionsschutz des Amts für Wirtschaft (AWI)2 eine Stellungnahme zur nichtionisierenden Strahlung (NIS) ein. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Stellungnahme vom 26. September 2019 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde hat in ihrer Stellungnahme vom 14. Oktober 2019 keinen Antrag gestellt. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 18. Oktober 2019 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der Baubewilligung.