Im Sinne eines Verfahrensantrags verlangte die Beschwerdeführerin schliesslich die Sistierung des Verfahrens. Mit Zwischenverfügung vom 13. November 2019 hat das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren leitet,1 den Sistierungsantrag abgewiesen; diese Verfügung ist unangefochten rechtskräftig geworden.