2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 17. September 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 2. September 2019 und damit sinngemäss die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, ihr mindestens halbjährlich unentgeltlich ein Datenblatt mit den tatsächlichen Feldstärkemesswerten an den Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) auszuhändigen. Im Sinne eines Verfahrensantrags verlangte die Beschwerdeführerin schliesslich die Sistierung des Verfahrens.