Die Beschwerdegegnerin plant, die Mobilfunkanlage im nordöstlichen Bereich der Parzelle, am Rande des grossen Rasenplatzes aufzustellen, wo sich momentan noch ein Flutlichtmast befindet, der im Rahmen des Bauvorhabens jedoch abgebrochen werden soll. Die Mobilfunkanlage soll sowohl mit Multibandantennen in den Frequenzbändern 700 bis 900 Megahertz (MHz) und 1400 bis 2600 MHz als auch mit adaptiven Antennen im Frequenzband 3400 bis 3800 MHz ausgestattet werden. Mit der geplanten Mobilfunkanlage soll auch der neue Funkdienst 5G (New Radio) betrieben werden. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen