Die Parzelle ist im Eigentum der Einwohnergemeinde Diessbach und liegt in der Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) 3 «Schule, Feuerwehr, Mehrzweck» bzw. 3b «Turnhalle mit Aussensportanlagen, Feuerwehr, Mehrzweckhalle, Zivilschutz sowie Sportanlagen öffentlicher und privater Trägerschaften». Die Beschwerdegegnerin plant, die Mobilfunkanlage im nordöstlichen Bereich der Parzelle, am Rande des grossen Rasenplatzes aufzustellen, wo sich momentan noch ein Flutlichtmast befindet, der im Rahmen des Bauvorhabens jedoch abgebrochen werden soll.