a) Die Beschwerdeführenden bringen zudem vor, sie hätten das 1998 erbaute Gebäude im Jahr 2010 erworben und seither nichts mehr an den Wohnungen geändert. Schliesslich rügen die Beschwerdeführenden, in den letzten Jahren sei in der Bauverwaltung Frutigen leider vieles versäumt worden. Die Gemeinde hat sich in ihrer Stellungnahme nicht zu diesen Vorbringen geäussert.