10. Die Gemeinde teilte mit Schreiben vom 7. November 2019 mit, sie habe keine weiteren Bemerkungen. Die Beschwerdeführenden reichten mit Eingabe vom 7. November 2019 eine Beschwerdebegründung (datiert 06.11.2019) mit diversen Beilagen ein. Sie machen neu geltend, die Wohnungen seien schon immer fremdvermietet gewesen und beim Kauf des Hauses im Jahr 2010 hätten sie die Mieter übernommen. Zudem seien die umstrittenen Wohnungen mit Blick auf die in der Nachbarschaft bewilligten Hauswartwohnungen und das Rechtsgleichheitsgebot zu bewilligen.