7. Mit Schreiben vom 17. September 2019 erhoben die Beschwerdeführenden Beschwerde («Einsprache») bei der BVE gegen den Bauentscheid mit Wiederherstellungsverfügung vom 4. September 2019. Sie stellen insbesondere die Rechtsgültigkeit des Entscheides in Frage, da dieser ihrer Ansicht nach vom Präsidenten des Ressorts Hochbau hätte unterzeichnet werden müssen. Die nötigen Unterlagen und Begründungen würden sie einreichen, sobald sie aus den Ferien zurück seien.