6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet5, wies die Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 17. September 2019 darauf hin, die Verlängerung von Rechtsmittelfristen sei nicht möglich. Eine allfällige Baubeschwerde müsse innert dreissig Tagen seit Erhalt der baupolizeilichen Verfügung bzw. des Bauentscheides eingereicht werden.