5. Die Beschwerdeführenden wandten sich mit Schreiben vom 16. September 2019 an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) und teilten mit, sie hätten die Absicht, «Einsprache» gegen den Bauentscheid mit Wiederherstellungsverfügung einzureichen. Gleichzeitig baten sie aufgrund ihrer bevorstehenden Ferien um eine Verlängerung der «Einsprachefrist». 1 Vorakten, pag. 8. 2 Vorakten, pag. 7. 3 Vorakten, pag. 6. 4 Vorakten, pag. 4. RA Nr. 110/2019/149 Seite 3 von 12