Fehler seien nicht auf sie selber, sondern auf den Voreigentümer und die Bauverwaltung zurückzuführen.4 4. Mit Bauentscheid vom 4. September 2019 erteilte die Gemeinde den Bauabschlag, ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an und drohte gleichzeitig die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Insbesondere verfügte sie ein Benützungsverbot für die dauernde und temporäre Wohnnutzung der 2-Zimmerwohnung und des Studios. Damit einhergehend verfügte die Gemeinde ebenfalls, allfällige Mietverträge seien auf den nächstmöglichen Zeitpunkt zu künden.