3. In der Folge stellte die Hochbaukommission Frutigen an ihrer Sitzung vom 12. Juni 2018 daher den Bauabschlag in Aussicht und beabsichtigte, das Geschäft zu gegebener Zeit nochmals zu traktandieren.1 Anlässlich einer weiteren Sitzung vom 11. Juni 2019 beschloss die Hochbaukommission, für die beiden illegal erstellten Wohnungen den Bauabschlag zu erteilen und ein Benützungsverbot für die zukünftige Nutzung als Wohnraum zu verfügen.2 Mit Schreiben vom 9. Juli 2019 informierte die Gemeinde die Beschwerdeführenden über diesen Beschluss und erteilte ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.3 Die Beschwerdeführenden teilten am 20. Juli 2019 mit, die rechtlichen