5. Im Übrigen wird der Bauentscheid mit Wiederherstellungsverfügung vom 15. August 2019 bestätigt. 6. Dem Beschwerdegegner werden Verfahrenskosten im Betrag von Fr. 1'500.‒ zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die restlichen Verfahrenskosten werden nicht erhoben. 7. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung