1.4. In Bezug auf die Projektänderung betreffend Stützmauer mit Anböschung wird das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Der Werkstatterweiterung wird der Bauabschlag erteilt. Der erste Teil ("Werkstatterweiterung") des Bauentscheids vom 15. August 2019 der Gemeinde Jens wird aufgehoben. Die Beschwerde wird insofern gutgeheissen.