9/15 BVD 110/2019/148 gelagerten privaten Gegenstände zu finden und um die Zelte und den Container zu entfernen. Die Erstreckung der Wiederherstellungsfrist um insgesamt drei Jahre ist sachlich nicht begründet und aufzuheben. 5. Werkstatterweiterung a) Der Beschwerdegegner plant, die Schreinereiwerkstatt um eine Fläche von rund 35 m2 zu erweitern. Das Gebäude soll beim südwestlichen Rücksprung entsprechend vergrössert werden.