Es leuchtet zwar ein, dass der Beschwerdegegner ‒ insbesondere in Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung der Schreinerei ‒ ein Gesamtkonzept erarbeiten will, zu dem auch allfällige bauliche Massnahmen gehören. Die Partyzelte als Überdachung des Sitzplatzes und der Container stehen aber nicht in Zusammenhang mit dem Schreinereibetrieb, sondern werden in privatem Rahmen genutzt. Weder der Container noch die Partyzelte sind betriebsnotwendig für die Schreinerei; sie haben keinen Zusammenhang mit einem künftigen Gesamtkonzept. Einzig die überdachten Parkplätze dienen der Schreinerei.