Die Projektänderung kann demzufolge unter der Auflage, dass die Anböschung bepflanzt wird, bewilligt werden. Die Gemeinde hat im angefochtenen Entscheid angeordnet, dass auch die Stützmauer partiell mit Kletter- oder Hängepflanzen zu begrünen ist. Diese Auflage blieb unangefochten und wird übernommen.