h) Die Gemeinde hat bereits andernorts Stützmauern aus Blocksteinen bewilligt.19 Die Steine der vorliegenden Stützmauer sind inzwischen verwittert und teilweise bereits etwas bewachsen. Im Eckbereich, wo die Stützmauer 2 m hoch ist, wirkt sie mit den grossen Bruchsteinen aber doch sehr mächtig. Die Praxis der Gemeinde überzeugt, dass Stützmauern, die mehr als 1.20 m hoch sind, zur besseren ästhetischen Einordnung abgestuft und bepflanzt werden müssen, auch wenn sie wie im vorliegenden Fall vom öffentlichen Raum nicht einsehbar sind. Mit der vorgesehenen Anböschung im unteren Teil der Stützmauer treten nur noch die beiden oberen Steinreihen vollständig in Erscheinung.