Mit Eingabe vom 18. Dezember 2019 reichte der Beschwerdegegner zugleich Belege zur Stützmauer sowie eine Projektänderung ein, die anstelle der Löffelsteinmauer eine Anböschung des unteren Teils der Stützmauer vorsieht. Das Rechtsamt nahm die Eingabe als Projektänderung entgegen und gab den Parteien Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Die Gemeinde teilte am 23. Januar 2020 mit, sie habe keine Einwendungen gegen die Projektänderung, begrüsse es jedoch, wenn die Abstufung bepflanzt werde. Die übrigen Beteiligten liessen sich nicht vernehmen.