6. Am 5. Dezember 2019 führte das Rechtsamt im Beisein des Beschwerdegegners, dessen Architekten und von Vertretern der Gemeinde einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Der Beschwerdeführer war verhindert, er erklärte sich aber einverstanden, dass der Augenschein ohne ihn stattfindet. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten verzichteten auf eine Teilnahme. Die Gemeinde reichte dem Rechtsamt anschliessend Belege zu ihrer Praxis bei Stützmauern ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins und den eingegangenen Eingaben zu äussern. Davon machten der Beschwerdeführer, der Beschwerdegegner und die Gemeinde Gebrauch.