2. Der Bauentscheid […] sei soweit die Erstellung der Stützmauer mit Hinterfüllung betreffend aufzuheben und es sei der Bauabschlag zu verfügen sowie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes anzuordnen. 3. Der Bauentscheid […] sei soweit die Aufschiebung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bzw. die Entfernung der Partyzelte und des Containers um zwei Jahre aufzuheben und es sei die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes innert 90 Tagen anzuordnen.