3. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 16. September 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Der Bauentscheid vom 15. August 2019 […] sei soweit die Werkstatterweiterung EG Südost und Fassadensanierung West betreffend aufzuheben und es sei der Bauabschlag zu verfügen. 2/15 BVD 110/2019/148