2. Mit Bauentscheid bzw. Wiederherstellungsverfügung vom 15. August 2019 bewilligte die Gemeinde die Werkstatterweiterung mit Auflagen. Sie erteilte der Stützmauer die nachträgliche Baubewilligung unter der Bedingung, dass innert drei Monaten ab Datum der Baubewilligung eine begrünte Vormauerung (Abtreppung) gemäss den Bauplänen erstellt wird. Den drei Partyzelten und dem Container erteilte sie den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes innert der Frist von 90 Tagen ab Rechtskraft der Verfügung an. Diese Wiederherstellungsfrist erstreckte sie um insgesamt drei Jahre (zwei Jahre für das Einreichen eines Gesamtkonzepts, ein Jahr für dessen Umsetzung).