Der Beschwerdegegner erklärte, er habe 2008 eine Aufschüttung mit Stützmauer zur Nutzung als Gartensitzplatz und als Fahrzeugabstellfläche erstellt. Zudem habe er 2018 zwei Zeltdächer als gedeckten Gartensitzplatz, ein Zeltdach als gedeckten Autounterstand sowie einen Überseecontainer als mobilen Lagerraum für die Schreinerei aufgestellt. Am 19. November 2018 reichte der Beschwerdegegner ein Baugesuch (datiert vom 15. November 2018) und am 7. Februar 2019 eine Projektänderung ein, die folgende Vorhaben umfasst: