1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Dispositivziffer 2 der Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Oberaargau vom 26. Juli 2019 wird wie folgt angepasst bzw. von Amtes wegen ergänzt: "Der Gesuchsteller hat den ursprünglichen Zustand bis zum 31. Januar 2020 wiederherzustellen. Die betroffenen Räumlichkeiten dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als […]Werkstatt genutzt werden und sind ihrer ursprünglich bewilligten Nutzung wieder zuzuführen. Bis dahin sind ebenfalls sämtliche betriebsspezifischen Einrichtungen aus den Räumlichkeiten zu entfernen.