Die amtlichen Kosten einer vom Regierungsstatthalteramt ausgestellten Baubewilligung setzen sich zusammen aus einer Gebühr für die Leistungen des Regierungsstatthalteramtes gemäss der kantonalen Gebührenverordnung14 und einer Gebühr für die Leistungen der Gemeinde nach deren Gebührenregelung.15 Ist, wie vorliegend, auch über die Wiederherstellung zu befinden, können auch dafür Gebühren erhoben werden.