8 Vorakten, pag. 38 9 Vorakten, pag. 34 RA Nr. 110/2019/145 Seite 9 von 15 a) Mit der Abschreibung des Baubewilligungsverfahrens wurde dieses beendet. Da es sich um ein nachträgliches Baugesuch handelte, hatte das Regierungsstatthalteramt mit der Beendigung des Baubewilligungsverfahrens auch über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu entscheiden.10