Offenbar verlangte es zunächst die Unterzeichnung des Situationsplans durch die Grundeigentümerin. Auf der in den Vorakten enthaltenen Kopie des Schreibens vom 15. Januar 2019 ist dieser Hinweis handschriftlich gestrichen.8 Gemäss den Ausführungen in der Beschwerde wurde dem Beschwerdeführer seitens des Regierungsstatthalteramts mitgeteilt, dass die Unterschrift der Grundeigentümerin entbehrlich sei. Abgesehen von diesem offenbar nachträglich korrigierten Punkt hat das Regierungsstatthalteramt dem Beschwerdeführer diverse weitere Mängel des Baugesuchs mitgeteilt.