a) Das Baugesuch ist der Gemeindeverwaltung auf dem amtlichen Formular einzureichen (Art. 34 Abs. 1 BauG). In Art. 10 ff. BewD5 wird im Einzelnen geregelt, welche Angaben und Unterlagen das Baugesuch umfassen muss. Dazu gehört namentlich der Situationsplan mit u.a. Bezeichnung von Lage und Grundfläche des Bauvorhabens sowie, in Zahlen, seine Abstände von den Strassen und Parzellengrenzen, mit Angabe der Fahrzeugabstellplätze etc. (Art. 10 Abs. 3 sowie Art. 13 Bst. f und g BewD). Einzureichen sind sodann Projektpläne mit Grundrissen, Schnitten und Fassadenansichten (Art. 14 4 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 32 N. 15; BVR 2006 S. 470 E. 2.4; BGE 131 II 470 E. 1.3