Das Regierungsstatthalteramt erklärte sich mit Eingabe vom 2. Oktober 2019 mit der fraglichen Ergänzung der angefochtenen Verfügung einverstanden und hielt im Übrigen an seiner Auffassung fest. Die Gemeinde wies mit Stellungnahme vom 14. Oktober 2019 auf die Stellung der von Amtes wegen beteiligten Grundeigentümerin im Verfahren hin, äusserte sich aber nicht zur allfälligen Ergänzung der angefochtenen Verfügung. Sie verzichtete auf Schlussbemerkungen. Die von Amtes wegen Beteiligte erklärte mit Schreiben vom 15. Oktober 2019, dass sie mit der in Betracht gezogenen Ergänzung der angefochtenen Verfügung einverstanden sei. Sie stellte keine Anträge.