4. Mit Verfügung vom 26. Juli 2019 schrieb das Regierungsstatthalteramt Oberaargau das Verfahren ab. Es ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bis 31. Oktober 2019 an. Ab diesem Zeitpunkt dürften die betroffenen Räumlichkeiten nicht mehr als Reparaturwerkstatt genutzt werden und seien ihrer ursprünglich bewilligten Nutzung wieder zuzuführen. Sämtliche betriebsspezifischen Einrichtungen seien innert der Frist aus den Räumlichkeiten zu entfernen.