Mit Verfügung vom 20. Mai 2019 teilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau dem Beschwerdeführer, der Gemeinde und der Grundeigentümerin mit, es habe den Beschwerdeführer mehrmals aufgefordert, die Unterlagen gemäss der Mängelliste vom 15. Januar 2019 einzureichen, und ihm schliesslich eine letzte Frist bis 30. April 2019 gesetzt. Da bis anhin keine Akten eingegangen seien, beabsichtige das Regierungsstatthalteramt, das Verfahren abzuschreiben und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes mit einer Frist bis Ende Oktober 2019 anzuordnen. Die RA Nr. 110/2019/145 Seite 3 von 15