Es forderte ihn u.a. zur Ergänzung des Situationsplans mit Massangaben (Grenz- und Strassenabstände, Länge und Breite), zur Einreichung von Projektplänen (Grundriss, Umgebungsplan, Schnitt und Fassaden), zur Ergänzung fehlender Angaben auf den Baugesuchsformularen, zur Berechnung der erforderlichen Abstellplätze und deren Kennzeichnung im Umgebungsplan sowie zur Einreichung eines Brandschutzkonzepts auf. Es wies den Beschwerdeführer darauf hin, dass das Gesuch als zurückgezogen gelte, wenn es nicht innert Frist mit den geforderten Verbesserungen wieder eingereicht werde.