3. Daraufhin wurde das Verfahren fortgesetzt. Mit Schreiben vom 15. Januar 2019 teilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau dem Beschwerdeführer mit, das Baugesuch sei formell und materiell mangelhaft. Es forderte ihn u.a. zur Ergänzung des Situationsplans mit Massangaben (Grenz- und Strassenabstände, Länge und Breite), zur Einreichung von Projektplänen (Grundriss, Umgebungsplan, Schnitt und Fassaden), zur Ergänzung fehlender Angaben auf den Baugesuchsformularen, zur Berechnung der erforderlichen Abstellplätze und deren Kennzeichnung im Umgebungsplan sowie zur Einreichung eines Brandschutzkonzepts auf.