Nebenbestimmung: Die Sondernutzungsbewilligung ist zwingender Bestandteil der Baubewilligung. Sie wird auf fünf Jahre seit Rechtskraft der Gesamtbewilligung befristet. Liegt nach Ablauf dieser Frist keine neue Bewilligung der zuständigen Behörde vor, ist die Baubewilligung hinfällig und der rechtmässige Zustand muss mit dem Rückbau der Bewachungskabine wiederhergestellt werden.» Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 22. Juli 2019 bestätigt.