Wie die Beschwerdeführenden in ihrer Einsprache ausgeführt haben, hat die Residenz des Botschafters Unannehmlichkeiten für die direkte Nachbarschaft zur Folge, namentlich das Begehen und Befahren des Privatwegs durch Militär oder Polizei, Störungen durch Funk- und Sicherheitsanlagen sowie Belästigungen durch Licht, Ton oder Video. Da sich zwischen der Residenz des Botschafters und der I.________strasse weitere Grundstücke befinden, besteht vom geplanten Standort der Bewachungskabine nicht nur Einsicht in die Zufahrt zur Residenz des Botschafters und in beide Richtungen der I.________strasse, sondern auch in verschiedene