Wie in Erwägung 5 ausgeführt, bewirkt die Bewachungskabine zwar eine Verengung der I.________strasse, dies bleibt aber ohne Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, da für die Durchfahrt genügend Raum bleibt. Bei der ballistischen Bewachungskabine handelt es sich um einen standardisierten Zweckbau, dem man seine Funktion ansieht. Da sie transportabel ist und nur eine geringe Grösse aufweist, sind die Auswirkungen auf das nicht besonders geschützte Ortsbild vernachlässigbar. Der Entscheid des Gemeinderats, die ballistische Kabine am fraglichen Standort auf der Gemeindestrasse zuzulassen, stützt sich somit auf sachliche Kriterien.