wenn nötig arbeiten sie mit den Sicherheitsdiensten der auf ihrem Gebiet niedergelassenen internationalen oder diplomatischen Vertretungen sowie den ausländischen Polizeibehörden zusammen, die für die Sicherheitsfragen im Grenzgebiet zuständig sind (Art. 24 BWIS). Dabei ist es Aufgabe von fedpol, zu beurteilen, ob und in welchem Ausmass völkerrechtlich geschützte Personen gefährdet sind. Aufgrund dieser Einschätzung übernehmen die kantonalen und städtischen Polizeikorps entsprechende Schutzmassnahmen.