Wenn die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ein Bauvorhaben der Polizei auf einer Strasse geschlossen ablehnten, so diene dies ebenfalls öffentlichen Interessen. Die vom Beschwerdegegner behaupteten konkreten bzw. unmittelbar drohenden Gefahren seien nicht begründet und würden einzig der Durchsetzung des Polizeianliegens dienen. Im Muri fühle sich kein Mensch bedroht. Früher habe sich der Bewachungsstand auf dem Gelände der Residenz befunden. Dadurch sei belegt, dass die Residenz nicht nur von der öffentlichen Strasse aus bewacht werden könne. Es bestehe ein Unterschied zu den Sicherheitskabinen in Bern. Ein Polizeibunker falle in Bern nicht besonders auf, in Muri dagegen