Dieses Interesse liege auf der Waage der Güterabwägung dem Interesse der Polizei an der Sicherheit eines Diplomaten gegenüber. Es wäre unverhältnismässig, die Interessen der Polizei im vorliegenden Fall höher zu gewichten, als die von 12'000 Gemeindebürgern, umso mehr, als der ohnehin schon bevorzugte Diplomat übertriebene polizeiliche Fürsorge gar nicht wünsche. Wenn die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ein Bauvorhaben der Polizei auf einer Strasse geschlossen ablehnten, so diene dies ebenfalls öffentlichen Interessen.