a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, überwiegende private und öffentliche Interessen würden der Erteilung einer Sondernutzungskonzession entgegenstehen. Gestützt auf die Befindlichkeit der Bevölkerung im B.________-/F.________-/G.________-Quartier stehe im Vordergrund des öffentlichen Interesses, in Muri eine Entwicklung wie in der Stadt Bern zu verhindern. Dieses Interesse liege auf der Waage der Güterabwägung dem Interesse der Polizei an der Sicherheit eines Diplomaten gegenüber.