Die Einschränkung der Strassenbenutzung ist allerdings nur geringfügig und vergleichbar mit Verkehrsberuhigungsmassnahmen, wie sie in solchen Quartieren häufig anzutreffen sind. Aufgrund des Standorts der ballistischen Bewachungskabine gegenüber der Einmündung des Privatwegs kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Zugangsmöglichkeiten zu den darüber erschlossenen Liegenschaften, insbesondere für grosse Lastwagen, erschwert werden könnte. Dies ändert aber nichts daran, dass die Privatstrasse weiterhin eine genügende Erschliessung darstellt. Gemäss Amtsbericht der Bauverwaltung vom 20. November 2018 bleibt für die Durchfahrt eine Strassenbreite von 3.50 m.