Da die ballistische Bewachungskabine dem zeitweisen Aufenthalt des Personals dient und klimatisiert ist, dürfte sie ähnlich wie eine Gartenhalle oder eine gedeckter Sitzplatz als bewohnt zu qualifizieren sein.25 Es trifft auch zu, dass es sich bei der ballistischen Bewachungskabine nicht um eine Nebenbaute zur Gemeindestrasse handelt. Funktionell gehört sie wohl zur Residenz des Botschafters. Wie es sich damit verhält, kann jedoch offengelassen werden. Das Bauvorhaben soll nicht in der Landhauszone, sondern auf einer Verkehrsanlage der Gemeinde erstellt werden.