a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, die Baugesuchsunterlagen hätten auch das Formular "Ausnahmegesuch" enthalten. Stempel und Unterschrift des Gemeinderats vom 26. Februar 2018 würden dessen Zustimmung u.a. zur Benützung des öffentlichen Terrains und dem Näherbaurecht belegen. Ein solches Näherbaurecht habe die Grundeigentümerin der Liegenschaft I.________strasse E.________ am 26. August 2018 erteilt. Mit ihren Schlussbemerkungen hätten die Beschwerdeführenden Anspruch auf eine Stellungnahme des Gemeinderats erhoben und die Verweigerung einer solchen Stellungnahme bekämpft.