Im angefochtenen Entscheid werde dieser komplexe Sachverhalt mit wenigen Zeilen abgetan und es ergebe sich daraus eine Beschönigung zuungunsten der Beschwerdeführenden, die nicht hingenommen werden könne. Der einzige, der in dieser Angelegenheit bisher hin gestanden sei und Fehler eingestanden habe, sei der Bauverwalter von Muri. Insgesamt liege eine Verwedelung vor, wie sie nicht nur in öffentlichen Verwaltungen leider recht häufig seien. Aus diesen Gründen sei der angefochtene Entscheid zurückzuweisen und durch eine Darstellung zu ersetzen, die die Tatsachen wiedergebe und nicht bloss die Wünsche des Beschwerdegegners.