3. In seiner Eingabe vom 4. September 2019 verzichtet das Regierungsstatthalteramt auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassung. In ihrer Eingabe vom 17. September 2019 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Unter Verweis auf ihre Amtsberichte verzichtete sie auf eine förmliche Vernehmlassung.