2. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Ziffer 3.2.2 des Entscheids des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 18. Juli 2019 wie folgt ergänzt: Die in den Auflagen des Amtsberichts vom 14. Februar 2019 angeordneten Abnahmemessungen sind innert drei Monaten nach Vorliegen der Messempfehlung für 5G zu wiederholen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann, und der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 18. Juli 2019 bestätigt.