Schliesslich liegt der Bericht der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung vom 28. November 2019 vor.37 Im Bericht ging es nicht darum, über die Einführung von 5G-Netzen zu entscheiden oder wissenschaftliche Forschung zu gesundheitlichen Aspekten durchzuführen. Darin werden vielmehr die Bedürfnisse und die Risiken beim Aufbau von 5G-Netzen dargestellt. Es bestehen somit keine Gründe für eine Sistierung des Verfahrens. Der entsprechende Verfahrensantrag ist folglich abzuweisen. 15. Kosten