Die Vollzugshilfe des Bundes, worin die technischen Einzelheiten zur Beurteilung von adaptiven Antennen ausgearbeitet werden, muss daher nicht abgewartet werden. Auch ist das QS-System ein taugliches Instrument, um den bewilligungs- und NISV-konformen Betrieb der Anlage sicherzustellen. Das gilt auch dann, wenn die Anlage im neuen Mobilfunkstandard 5G betrieben wird. Was die Messempfehlung für 5G anbelangt, ist mit einer Auflage sichergestellt, dass eine Nachmessung durchgeführt werden muss. Schliesslich liegt der Bericht der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung vom 28. November 2019 vor.37