a) Der Beschwerdeführer macht geltend, bei der Beurteilung des Baugesuchs sei eine Interessenabwägung zwischen dem Umwelt- und Gesundheitsschutz und den Vorteilen der 5G- Technologie vorzunehmen. Eine solche sei bisher nicht gemacht worden. Nicht zuletzt weil noch kaum Empfangsgeräte für die 5G-Technologie auf dem Markt seien, sei kein Vorteil aus dem Bau einer 5G-Antenne ersichtlich. Die Gemeinde Unterseen sei vollständig mit Mobilfunk-Empfang abgedeckt. Letztlich gebe es keinerlei öffentliche oder private Interessen an einer 5G-Antenne. Somit würden die zahlreichen Nachteile massiv überwiegen.